Sitzung am 27. Oktober 1930.
Nachdem es sich um erstmalige Zuwen
dungen im Rechnungsjahr 1930 handelte,
vertrat der Ausschuss grundsätzlich den
Standpunkt, dass alle Kleinrentner bei
der Verteilung berücksichtigt werden
sollen. Die BFB. gab die Zahl der lau
tenden Unterstützungsempfänger bekannt.
Beschluss :
1. An Alleinstehende im eigenen oder fremden Haushalt Je eine
einmalige Beihilfe von -: 20 RM.,
2. An Alleinstehende in Anstalten und Heimen Je eine einmalige
Beihilfe von 10 RM.,
3. An Ehepaare allgemein je einmalig 30 RM. zu verwilligen.
§ 3.
Anton Fischbach , fr. Schlosser in
Laupheim hat am 10.6.1930 bei der BFB.
um off. Fürsorge nachgesucht, weil er
inf. Lungenleidens völlig arbeitsunfähig
sei. Er sei kriegsdienstbeschädigt.
Der Antragsteller ist am 1.6.1884
geboren und verheiratet mit Josefine
geb. Glocker, geb. am 31.7.1886.
Es ist 1 Tochter mit 17 Jahren da,
welche bei der Fa. Bergmann kaufm. Lehr
mädchen ist und ein Monatsgehalt von
-: 40 RM. hat. Weiteres Einkommen soll
angeblich nicht vorhanden sein.
Vermögen besitzen die Eheleute aussei
ihrer Wohnungseinrichtung nicht; dagegen
sollen sie laufende Schulden in Höhe