Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Si-tzxin^ am 27. Oktober 1930. 
Unterstützung sei. Er sei inf. eigener 
Kündigung ausgetreten, da er die ihm 
zugemutete Arbeit nicht ausführen konn 
te. Er sei kriegsbeschädigt, ebenso 
auch unfallbeschädigt mit zusammen 60%. 
Nach Erkundigung beim Wohlfahrtsamt 
Ulm, das seither dessen Unterbringung 
vermittelt hatte, hält Baur nirgends 
durch; eine Arbeitsfürsorge durch Ulm 
komme nicht mehr in Betracht. 
Baur musste früher schon in Fürsorge 
genommen wdrden und wird auf oben S.411 
verwiesen. 
Sein Einkommen besteht z.Zt. nur 
aus Kriegs- und Unfallrente mit monat 
lich 56 RN. 
Die BFB. befürwortet die Bezahlung 
des Mietzinses mit Bezug auf den Erlass 
des Jnnenministeriums Stuttgart vom 
14.4.1928 IX 1237 (Mieterschutz). 
Beschluss: 
1. Wilhelm Baur, Schlosser in Burgrieden als Kriegsbeschädig= 
ter anzuerkennen und ab 1.7.1930 zu betreuen, 
2. den derz. Mietzins mit monatlich 25 RM. zu übernehmen 
und direkt an den Vermieter J. Rossmann, Ulm zu bezahlen. 
§ 6. 
Das Städt. Wohlfahrtsamt Ulm hat mit 
Schreiben vom 7.2.1930 und 10.9.1930 
die Weiterreichung des Mietzinszuschus 
ses mit monatlich -: 20 RM. für den
	        
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