Si-tzxin^ am 27. Oktober 1930.
Unterstützung sei. Er sei inf. eigener
Kündigung ausgetreten, da er die ihm
zugemutete Arbeit nicht ausführen konn
te. Er sei kriegsbeschädigt, ebenso
auch unfallbeschädigt mit zusammen 60%.
Nach Erkundigung beim Wohlfahrtsamt
Ulm, das seither dessen Unterbringung
vermittelt hatte, hält Baur nirgends
durch; eine Arbeitsfürsorge durch Ulm
komme nicht mehr in Betracht.
Baur musste früher schon in Fürsorge
genommen wdrden und wird auf oben S.411
verwiesen.
Sein Einkommen besteht z.Zt. nur
aus Kriegs- und Unfallrente mit monat
lich 56 RN.
Die BFB. befürwortet die Bezahlung
des Mietzinses mit Bezug auf den Erlass
des Jnnenministeriums Stuttgart vom
14.4.1928 IX 1237 (Mieterschutz).
Beschluss:
1. Wilhelm Baur, Schlosser in Burgrieden als Kriegsbeschädig=
ter anzuerkennen und ab 1.7.1930 zu betreuen,
2. den derz. Mietzins mit monatlich 25 RM. zu übernehmen
und direkt an den Vermieter J. Rossmann, Ulm zu bezahlen.
§ 6.
Das Städt. Wohlfahrtsamt Ulm hat mit
Schreiben vom 7.2.1930 und 10.9.1930
die Weiterreichung des Mietzinszuschus
ses mit monatlich -: 20 RM. für den