Sitzung am 4. Juni 1928.
Antrag auf Gewährung öffentlicher Für=
sorge gestellt hat, so dass im Hinblick
auf § 18. RFV. nur eine Kostenübernahme
ab 11.7.1927. in Betracht kommen kann.
Auch erscheint zur Feststellung des
Aufwands auf Martin ab 11.7.1927. die
Vorlage der Originalrechnungen zweck
mässig, da die Arztkosten als hohe be
zeichnet werden müssen.
Beschluss :
Eine KostenzuSicherung für Albertine Martin aus Hören-
hausen ab 11.7.1927. in Aussicht zu stellen,
die Feststellung des Aufwands auf Martin ab 11.7.1927.
an Hand der Originalrechnungen sich vorzubehalten,
die Ortsfürsorgebehörde Liessen entsprechend zu ver
ständigen .
m; Bopp Jakob’s Eheleute aus Wain ,
geb, am 15.10.1850./29.9.1848.
Bopp hat am 17.2.1928. bei der O.F.B.
Wain um öffentliche Unterstützung nach
gesucht , da seine Rentenbezüge nicht
mehr zum Lebensunterhalt ausreichen.
Bopp ist verheiratet und ist seine
Ehefrau seit 1895. geisteskrank. Sie
wurde damals in Schussenried und Tü
bingen untergebracht, jedoch als un
heilbar wieder entlassen. Seit diesem
Zeitpunkt ist sie zu Hause untätig.
Die ledige 40 Jahre alte Tochter
Dorothea musste zu Hause bleiben und