Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 4. Juni 1928. 
Antrag auf Gewährung öffentlicher Für= 
sorge gestellt hat, so dass im Hinblick 
auf § 18. RFV. nur eine Kostenübernahme 
ab 11.7.1927. in Betracht kommen kann. 
Auch erscheint zur Feststellung des 
Aufwands auf Martin ab 11.7.1927. die 
Vorlage der Originalrechnungen zweck 
mässig, da die Arztkosten als hohe be 
zeichnet werden müssen. 
Beschluss : 
Eine KostenzuSicherung für Albertine Martin aus Hören- 
hausen ab 11.7.1927. in Aussicht zu stellen, 
die Feststellung des Aufwands auf Martin ab 11.7.1927. 
an Hand der Originalrechnungen sich vorzubehalten, 
die Ortsfürsorgebehörde Liessen entsprechend zu ver 
ständigen . 
m; Bopp Jakob’s Eheleute aus Wain , 
geb, am 15.10.1850./29.9.1848. 
Bopp hat am 17.2.1928. bei der O.F.B. 
Wain um öffentliche Unterstützung nach 
gesucht , da seine Rentenbezüge nicht 
mehr zum Lebensunterhalt ausreichen. 
Bopp ist verheiratet und ist seine 
Ehefrau seit 1895. geisteskrank. Sie 
wurde damals in Schussenried und Tü 
bingen untergebracht, jedoch als un 
heilbar wieder entlassen. Seit diesem 
Zeitpunkt ist sie zu Hause untätig. 
Die ledige 40 Jahre alte Tochter 
Dorothea musste zu Hause bleiben und
	        
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