Sitzung am 27. Oktober 1930.
52,1s.
§ 14.
Ferdinand Holder . Jnv.Rentner in
Unterbalzheim hat am 28.4.1930 bei der
OFB. Unterbalzheim um einen Beitrag zu
den Krankheitskosten seiner Ehefrau
Susanne Holder geb. Hansum, geb. 3.8.
1855 nachgesucht.
Die OFB. Unterbalzheim hat das Ge= 1
such befürwortend der BFB. übermittelt
mit dem Bemerken, dass Holder bei dem
geringen Einkommen nicht imstande ist,
die hohen Krankheitskosten selbst zu
bezahlen.
Frau Holder musste operiert werden
und war längere Zeit im Bez.Krankenhaus
Laupheim untergebracht.
Der Antragsteller ist 70 Jahre alt
und bezieht eine monatliche Jnv.Rente
von z.Zt. -: 36,80 RM. Nebenher hat er
das Wohnungsrecht beim Sohn Albert. Als
Arbeitsverdienst sind etwa 30 RM. ange
geben. Weiteres Einkommen besteht nicht
Vermögen ist nicht vorhanden.
Die 3 Kinder, 1 Sohn und 2 Töchter
sind verheiratet und leben in dürftigen
■
Verhältnissen. Sie sind nicht unter»
haltsfähig.
Für Holder, welcher in der Allg.Orts
krankenkasse Laupheim versichert ist,
hat Familienhilfe einzutreten. Der Mehr
betrag an Kosten trifft den Antragstel
ler Holder.