II
Nach den hieher vorgelegten Rech'
nringen ist ein ungedeckter Aufwand von
Beschluss:
kosten der Ehefrau Susanne einen Beitrag bis zu 150 RM
au s=
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Sitzung am 27, Oktober 1930
Ferdinand Holder, Jnv.Rentner in Unterbalzheim zu den Krankheits=.
rd. -: 200 RM. noch vorhanden
zuwerfen und auf Nachweis zu bezahlen.
§ 15.
Die OFB. Unterkirchberg hat am 22.6. ;
bezw. 15.9.1930 um die Uebernahme ent=
stehender Krankheitskosten bezw. um die :■
Gewährung einer Beihilfe für Frl. Wal=
burga Braunger in Unterkirchberg , geb.
am 24.2.1869 nachgesucht, weil B. nicht
■
imstande ist aus eigenen Mitteln obige
Kosten zu bestreiten.
Braunger war bis zum Jahre 1918 als
Dienstmädchen in Stellung. Sie ist seit ,
diesem Zeitpunkt krank und leidet an
Brustkrebs, der jetzt operiert werden
muss. Sie ist in keiner Krankenkasse.
Unterhaltspflichtige sind keine da.
Die monatliche Jnv.Rente beträgt 25,SOM
Sonstige Einnahmen hat sie nicht.
Vermögen ist nicht vorhanden.
Sie hat nur ein Wohnungsrecht im Hau=
se der Eltern, heute beim Bruder.
B e s c h ,1 u s s :
1. Frl. Walburga Braunger in Unterkirchberg als Sozialrentnerin
anzuerkennen und die entstehenden Krankheitskosten zu bezahlen,