Sitzung am 27. Oktober IS30.
Eine Rente nach der RVO. kommt z.Zt.
noch nicht in Betracht.
Die OFB. Schwendi befürwortet das
Gesuch und beantragt monatlich 40 RM.
Barunterstützung.
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Beschluss :
1. Gustav Enderes, Gerbermeister in Schwendi als Kleinrentner
1
anzuerkennen und ihm ab 1.8.1930 eine laufende Monatsbei=
hilfe von 30 RM. zu gewähren,
2. die Eintragung einer Sicherungshypothek bis zu -: 1000 RM.
zu Gunsten der Amtskörpersehaft Laupheim ( Bezirksfürsorge=
behörde ) zu verlangen.
§ 22.
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Die BFB. Laupheim hat die Anmeldung
der 2 taubstummen Geschwister
Katharina & Elisabeth Huber .
geb. am 7.4.1869 bezw. 20.1.1871, wohn
haft in Unterbalzheim in die Kleinrent=
nerfürsorge durch die OFB. Unterbalz
heim veranlasst, weil sie ohne Ver
dienst und daher mittellos sind.
Sie wohnen in einem Eigenheim, das
mit -: 5000 RM. bewertet ist und von
den Eltern ererbt wurde.
Als Vorkriegsvermögen sind gegen
13000 M nachgewiesen.
Unterhaltspflichtige sind nicht da.
Die Geschwister Huber haben sich nach
den angestellten Erhebungen bislang not 1
dürftig durchgeschlagen. -