Sitzung am 27, Oktober 1930 .
55b.
An Vorkriegsvermögen hatte Scharpf
-: 8300 /il auf der Oberamtssparkasse
Laupheim, die entwertet sind.
Sein Einkommen besteht aus einer
jährlichen Vorzugsrente von 20 RM.
sowie dem Wohnungsrecht beim Sohn Karl.
Als Schneider will er monatlich 40 RM.
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einnehmen.
Die OFB. Unterkirchberg befürwortet
das Gesuch.
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Beschluss :
Kolumban Scharpf, fr. Schneidermeister in Unterkirchberg als
Kleinrentner anzuerkennen und ihm ab 1.7.1930 eine laufende
Monatsbeihilfe von -: 20 RM. auszubezahlen.
§ 24.
Der bisherige Unterstützungsempfänge]
der Kleinrentnerbeihilfe Johann Köbler
I in Wain ist am 3.4.1930 gestorben.
Dessen Witwe Barbara Köbler geb.
Honold hat am 23.4.1930 bei der OFB.
Wain darum nachgesucht, ihr künftig
eine Kleinrentnerunterstützung von mo
natlich 30 RM. ( bisher 15 RM., weil
Köbler als Altveteran die Reichsbeihil
fe mit 25 RM. hatte) zu gewähren und
ausserdem die Beerdigungskosten für ih
ren + Ehemann mit -: 97,50 RM. zu er
setzen.
Frau Köbler hat 3 Töchter, welche
verheiratet sind und Kinder haben. Sie -