Sitzung am 27Oktober 1930.
5ö5-
Die Ehefrau Speiser musste Sur Ent=
bindung in das Bezirkskrankenhaus
Ein Anspruch an eine Krankenkasse
auf Wochenhilfe besteht nicht
Äusser dem Neugeborenen sind keine
V
Kinder da
■ ■ .
Die Wöchnerin bezw. deren Ehemann
sind nicht in der Lage, die Entbindungs»
kosten zu bezahlen.
Die OFB. Laupheim befürwortet eine
teilweise Uebernahme der Kosten.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Lina Speiser, Laupheim entstandenen
Kosten der Entbindung auf den Bezirksfürsorgeverband zu über
nehmen und an die Empfänger auszubezahlen.
KP
§ 26.
Frau Anna Schuler. Witwe in Laupheim
hat am 22.5.1930 bei der OFB. Laupheim
nachgehende Wochenfürsorge beantragt
bezw. um die Bezahlung entstandener Arz'
und Apothekerkosten mit 27,30 RM. ge
beten, die inf. Brustdrüsenentzündung
durch das am 13.6.1929 geborene Kind
Bruno durch die Allg.Ortskrankehkasse
Laupheim abgelehnt wurden.
Frau Schuler ist am 4.3.1886 geboren
und Witwe seit 16.9.1928.
Sie betreibt Jetzt Hausierhandel.
Sie hat 7 Kinder im Alter von 1 bis 19
Jahren und bezieht für die unter 15