Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 27Oktober 1930. 
5ö5- 
Die Ehefrau Speiser musste Sur Ent= 
bindung in das Bezirkskrankenhaus 
Ein Anspruch an eine Krankenkasse 
auf Wochenhilfe besteht nicht 
Äusser dem Neugeborenen sind keine 
V 
Kinder da 
■ ■ . 
Die Wöchnerin bezw. deren Ehemann 
sind nicht in der Lage, die Entbindungs» 
kosten zu bezahlen. 
Die OFB. Laupheim befürwortet eine 
teilweise Uebernahme der Kosten. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Lina Speiser, Laupheim entstandenen 
Kosten der Entbindung auf den Bezirksfürsorgeverband zu über 
nehmen und an die Empfänger auszubezahlen. 
KP 
§ 26. 
Frau Anna Schuler. Witwe in Laupheim 
hat am 22.5.1930 bei der OFB. Laupheim 
nachgehende Wochenfürsorge beantragt 
bezw. um die Bezahlung entstandener Arz' 
und Apothekerkosten mit 27,30 RM. ge 
beten, die inf. Brustdrüsenentzündung 
durch das am 13.6.1929 geborene Kind 
Bruno durch die Allg.Ortskrankehkasse 
Laupheim abgelehnt wurden. 
Frau Schuler ist am 4.3.1886 geboren 
und Witwe seit 16.9.1928. 
Sie betreibt Jetzt Hausierhandel. 
Sie hat 7 Kinder im Alter von 1 bis 19 
Jahren und bezieht für die unter 15
	        
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