Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 27. Oktober 1930. 
re alten Kinder z.Zt. eine Waisenrente 
nach der RVO. von monatlich 104,20 HM. 
Sie hat ein Eigenheim im Wert von 
-: 4000 RM., das in gleicher Höhe ver 
schuldet ist. 
Die Woehenhilfe wurde ihr durch die 
Allg. Ortskrankenkasse Laupheim gewährt 
jedoch die Krankheitskosten für die 
Brustdrüsenentzündung ausgeschlagen. 
Die OFB. Laupheim empfiehlt die 
Uebernahme letzterer Kosten. 
Beschluss : 
Die auf die Wöchnerin Anna Schuler, Witwe in Laupheim entstan 
denen Kosten der Brustdrüsenentzündung - nachgehende Wochen 
fürsorge - mit -: 27,30 RM. auf den BFV. zu übernehmen. 
§ 27. 
Heinrich Staudhammer , Händler in 
Laupheim hat am 5.6.1930 bei der OFB. 
Laupheim für seine Ehefrau Sofie geb. 
Allmendinger Wochenfürsorge beantragt, 
nachdem sie am 5.6.1930 1 Kind „ Char= 
lotte ” geboren hat. 
Die Eheleute Staudhammer haben äus 
ser dem Neugeborenen noch 6 Kinder, wo 
von 4 schulpflichtig sind. 2 Kinder im 
Alter von 16 & 15 Jahren sind auswärts 
im Dienst. 
Das Einkommen des Ehemanns als Hau 
sierhändler ist angeblich -: 75 RM. 
monatlich, die jedoch für Miete und —
	        
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