Sitzung am 27. Oktober 1930.
re alten Kinder z.Zt. eine Waisenrente
nach der RVO. von monatlich 104,20 HM.
Sie hat ein Eigenheim im Wert von
-: 4000 RM., das in gleicher Höhe ver
schuldet ist.
Die Woehenhilfe wurde ihr durch die
Allg. Ortskrankenkasse Laupheim gewährt
jedoch die Krankheitskosten für die
Brustdrüsenentzündung ausgeschlagen.
Die OFB. Laupheim empfiehlt die
Uebernahme letzterer Kosten.
Beschluss :
Die auf die Wöchnerin Anna Schuler, Witwe in Laupheim entstan
denen Kosten der Brustdrüsenentzündung - nachgehende Wochen
fürsorge - mit -: 27,30 RM. auf den BFV. zu übernehmen.
§ 27.
Heinrich Staudhammer , Händler in
Laupheim hat am 5.6.1930 bei der OFB.
Laupheim für seine Ehefrau Sofie geb.
Allmendinger Wochenfürsorge beantragt,
nachdem sie am 5.6.1930 1 Kind „ Char=
lotte ” geboren hat.
Die Eheleute Staudhammer haben äus
ser dem Neugeborenen noch 6 Kinder, wo
von 4 schulpflichtig sind. 2 Kinder im
Alter von 16 & 15 Jahren sind auswärts
im Dienst.
Das Einkommen des Ehemanns als Hau
sierhändler ist angeblich -: 75 RM.
monatlich, die jedoch für Miete und —