Sitzung am 27. Oktober 1930.
Reisespesen benötigt werden.
Vermögen ist nicht vorhanden.
Ein Anspruch an eine Krankenkasse be=
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steht nicht.
Die durch die Entbindung entstandenen
Kosten betragen an Arzt und Hebamme
49 + 36 RM. -- 85 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet den An
trag.
Beschluss :
1. Der Wöchnerin Sofie Staudhammer, Laupheim eine einmalige
Beihilfe von -: 30 RM. zu verwilligen,
2. die auf die Wöchnerin entstandenen Arzt-und Hebammenkosten
mit -: 85 RM. zu begleichen.
§ 28.
Josef Ruf . Gärtner in Laupheim hat
am 24.6,1930 bei der BFB. für seine Ehe
frau Elisabeth geb. Jehle um Wochenfür--
sorge nachgesucht, nachdem sie am 13.5.
1930 1 Kind „ Josef ” geboren hat.
Der Ehemann ist am 17.3.1904 geboren
und die Ehefrau am 26.4.1895.
Äusser dem Neugeborenen ist 1 Kind
mit 5/4 Jahren vorhanden.
Ruf ist unständiger Gärtner; er hat
angeblich durchsehn, ein Monatseinkommen
von 70 - 80 RM., wovon er 30 RM. Miet=
zins bezahlt. Vermögen ist nicht da.
Die Eheleute Ruf sind in keiner Kran
kenkasse versichert. —