Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 27. Oktober 1930. 
Reisespesen benötigt werden. 
Vermögen ist nicht vorhanden. 
Ein Anspruch an eine Krankenkasse be= 
y : " •• . ■ r ——2— , 
steht nicht. 
Die durch die Entbindung entstandenen 
Kosten betragen an Arzt und Hebamme 
49 + 36 RM. -- 85 RM. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den An 
trag. 
Beschluss : 
1. Der Wöchnerin Sofie Staudhammer, Laupheim eine einmalige 
Beihilfe von -: 30 RM. zu verwilligen, 
2. die auf die Wöchnerin entstandenen Arzt-und Hebammenkosten 
mit -: 85 RM. zu begleichen. 
§ 28. 
Josef Ruf . Gärtner in Laupheim hat 
am 24.6,1930 bei der BFB. für seine Ehe 
frau Elisabeth geb. Jehle um Wochenfür-- 
sorge nachgesucht, nachdem sie am 13.5. 
1930 1 Kind „ Josef ” geboren hat. 
Der Ehemann ist am 17.3.1904 geboren 
und die Ehefrau am 26.4.1895. 
Äusser dem Neugeborenen ist 1 Kind 
mit 5/4 Jahren vorhanden. 
Ruf ist unständiger Gärtner; er hat 
angeblich durchsehn, ein Monatseinkommen 
von 70 - 80 RM., wovon er 30 RM. Miet= 
zins bezahlt. Vermögen ist nicht da. 
Die Eheleute Ruf sind in keiner Kran 
kenkasse versichert. —
	        
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