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Sitzung am 27. Oktober 1930.
kosten wären zu begleichen
Die OFB. Laupheim befürwortet die
Uebernahme der Hebammenkosten.
Beschluss
Die auf die Wöchnerin Elisabeth Ruf, Laupheim entstandenen =|
§ 29.
Die Eheleute Müller sind Hausierhänd ¬
ler mit einem angeblichen Monatseinkoim
men von zusammen -: 60 RM
Sie besitzen in Laupheim ein Wohn ¬
haus mit einem Steueranschlag von 5500M,:
worauf 3000 RM. Schulden ruhen.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe-
leute Müller nicht versichert.
Äusser dem Neugeborenen sind 6 Kin ¬
der im Alter von 2 bis 13 Jahren da
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noch zu begleichen.
Die OFB. Laupheim befürwortet die
Gewährung von Wochenfürsorge
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hilfe für seine Ehefrau Karoline geb.
Müller nachgesucht, nachdem sie am 6.7.
Kosten der Entbindung mit 55 RM. zu bezahlen.
1930 das 7. Kind „ Paul ” geboren hat
Anton Müller , Händler in Laupheim
hat am 11.7.1930 bei der BFB. um Wochen «
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Die entstandenen Arzt- und Hebammen-- '
Die Kosten anl. der Entbindung wären
Besoh l u ss :
1. Der Wöchnerin Karoline Müller, Laupheim eine
einmalige Bei=
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