Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzunp; Lia 27. Oktober 1930 
hilfe von -: 55 RM. zu gewähren, 
2. die auf die Wöchnerin entstandenen Arzt- und Hebammenkosten 
mit -: 72 HM. zu bezahlen. 
§ 30. 
Andreas Böllinger , fr. Schlosser, nur 
Taglöhner, in Achstet ten hat am 13.9. 
1930 bei der OHB. Achstetten für seine 
Ehefrau Magdalena Wochenhilfe beantragt 
nachdem sie an 1.9.1930 1 Kind „Thomas” 
geboren hat. 
Die Eheleute Böllinger haben äusser 
dem Neugeborenen noch 2 Kinder im Alter 
von 2 und 5 Jahren. 
Das Einkommen des Ehemanns ist = 0. 
Dasjenige der Ehefrau als Hausiererin 
ist mit monatlich -: 12 RM. angegeben. 
Vermögen ist nicht vorhanden. 
Ein Anspruch an eine Krankenkasse be 
steht nicht, weil nicht versichert. 
Die OFB. Achstetten befürwortet eine 
Unterstützung. 
B e s c h 1 u s s : 
1. Der Wöchnerin Magdalena Böllinger, Achstetten eine einmalige 
Beihilfe von 30 RM. zu gewähren, 
2. die an die Hebamme Theresia Schmid, Achstetten schuldige 
Gebühr mit 36 RM. zu zahlen. 
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§ 31. 
Gotthilf Digel , Maler in BihlafInge n 
hat am 3.9.1930 bei der OFB. Bihlafingen
	        
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