Sitzunp; Lia 27. Oktober 1930
hilfe von -: 55 RM. zu gewähren,
2. die auf die Wöchnerin entstandenen Arzt- und Hebammenkosten
mit -: 72 HM. zu bezahlen.
§ 30.
Andreas Böllinger , fr. Schlosser, nur
Taglöhner, in Achstet ten hat am 13.9.
1930 bei der OHB. Achstetten für seine
Ehefrau Magdalena Wochenhilfe beantragt
nachdem sie an 1.9.1930 1 Kind „Thomas”
geboren hat.
Die Eheleute Böllinger haben äusser
dem Neugeborenen noch 2 Kinder im Alter
von 2 und 5 Jahren.
Das Einkommen des Ehemanns ist = 0.
Dasjenige der Ehefrau als Hausiererin
ist mit monatlich -: 12 RM. angegeben.
Vermögen ist nicht vorhanden.
Ein Anspruch an eine Krankenkasse be
steht nicht, weil nicht versichert.
Die OFB. Achstetten befürwortet eine
Unterstützung.
B e s c h 1 u s s :
1. Der Wöchnerin Magdalena Böllinger, Achstetten eine einmalige
Beihilfe von 30 RM. zu gewähren,
2. die an die Hebamme Theresia Schmid, Achstetten schuldige
Gebühr mit 36 RM. zu zahlen.
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§ 31.
Gotthilf Digel , Maler in BihlafInge n
hat am 3.9.1930 bei der OFB. Bihlafingen