Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

5V3. 
Sitzung am 27. Oktober 193 0. 
für seine Ehefrau Hedwig geb. Keller 
um Woehenfürsorge nachgesucht, nachdem 
sie am 24.4.1930 1 Kind „ Ernst ” ge 
boren hat. 
Die Eheleute Digel haben äusser dem 
Neugeborenen noch 
3 Kinder im 
Alter 
von 
1 bis 5 Jahren. 
Das Einkommen des Ehemanns ist mit 
monatlich -: 120 RM. angegeben, jedoch 
eher weniger. 
Vermögen ist nicht vorhanden. 
Anspruch an eine Krankenkasse besteht 
nicht, da nicht versichert. 
Die OFB. Bihlafingen anerkennt eine . 
Bedürftigkeit der Wöchnerin. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Hedwig Digel, Bihlafingen entstandenen 
Hebammenkosten mit -: 36 RM. zu übernehmen und direkt an die 
Hebamme Steck in Bihlafingen auszubezahlen. 
§ 32. 
Philipp Strasser. Hausmetzger in 
Donaustette n hat am 30.4.1930 bei der 
OFB. Donaustetten für seine Ehefrau 
Theresia geb. Wegerer Wochenhilfe be 
antragt , nachdem sie am 19.4.1930 ein 
Kind „ Xaver ” geboren hat. 
Es ist dies das 1. Kind. 
Der Ehemann Strasser ist Jedoch 70 % 
kriegsbeschädigt und in ungünstigen 
wirtschaftlichen Verhältnissen.
	        
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