5V3.
Sitzung am 27. Oktober 193 0.
für seine Ehefrau Hedwig geb. Keller
um Woehenfürsorge nachgesucht, nachdem
sie am 24.4.1930 1 Kind „ Ernst ” ge
boren hat.
Die Eheleute Digel haben äusser dem
Neugeborenen noch
3 Kinder im
Alter
von
1 bis 5 Jahren.
Das Einkommen des Ehemanns ist mit
monatlich -: 120 RM. angegeben, jedoch
eher weniger.
Vermögen ist nicht vorhanden.
Anspruch an eine Krankenkasse besteht
nicht, da nicht versichert.
Die OFB. Bihlafingen anerkennt eine .
Bedürftigkeit der Wöchnerin.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Hedwig Digel, Bihlafingen entstandenen
Hebammenkosten mit -: 36 RM. zu übernehmen und direkt an die
Hebamme Steck in Bihlafingen auszubezahlen.
§ 32.
Philipp Strasser. Hausmetzger in
Donaustette n hat am 30.4.1930 bei der
OFB. Donaustetten für seine Ehefrau
Theresia geb. Wegerer Wochenhilfe be
antragt , nachdem sie am 19.4.1930 ein
Kind „ Xaver ” geboren hat.
Es ist dies das 1. Kind.
Der Ehemann Strasser ist Jedoch 70 %
kriegsbeschädigt und in ungünstigen
wirtschaftlichen Verhältnissen.