Sitzung am 27. Oktober 1830.
Dessen Einkommen ist einsehl. Kriegs»
rente auf monatlich -: 44 RM. angegeben.
Die Ehefrau Strasser verdient als Näh
terin ( Stöhr ), jedoch gering.
An Vermögen ist ein Wohnhaus und 25ar
Acker im Wert von 10500 RM. da, worauf
aber 7200 RM. Schulden ruhen.
Jn einer Krankenkasse sind die Eheleu
te Strasser nicht versichert.
Die OFB. Donaustetten befürwortet die
Gewährung von Wochenfürsorge.
Beschluss :
Die auf die Wöchnerin Theresia Strasser, Donaustetten entstan
denen Hebammenkosten mit -: 36 RM. zu übernehmen und an die
Hebamme Heinzelmann-Gögglingen auszubezahlen.
§ 33.
Frl. Magdalena Lichtensteiger . Haus
tochter, geb. am 15.12.1906, wohnhaft in
Hörenhausen Gde. Siessen hat am 20.8.193
bei der OFB. Siessen um die Bezahlung
der auf sie entstandenen Entbindungskos «
ten für das am 16.6.1930 geborene Kind
„ Martha ” nachgesucht.
Die Antragstellerin arbeitet auf dem
landw. Anwesen ihres Vaters Konrad Dich
tensteiger gegen Kost und Wohnung.,
Jhr Vater ist Witwer und hat ein kiel
nes Häuslein mit 1,40 ha Grundstücken im
Anschlag von -: 3800 RM. Er lebt also
selbst in den bescheidensten Verhältnis*-