Sitzung am 27, Oktober 1930.
schuss zu dem
Beschlu ss ;
1. Den Beschluss vom 28.2.1927 dahin zu ändern, dass für die
Sozialrentnerin Pauline Dreyer aus Dietenheim ab 14.8.1926 die
vorläufige Fürsorgepflicht anerkannt wird,
2. die Landesfürsorgebehörde Stuttgart als endgültig verpflichte
ter Fürsorgeverband zu ersuchen, die seit 14.8.1926 bis 31.3.
1931 entstandenen Fürsorgekosten hieher zu ersetzen benw.
Dreyer in eigene Fürsorge zu übernehmen,
3. für den Fall der ablehnenden Stellungnahme der LFB. Stuttgart
diese Angelegenheit als Fürsorgestreit weiter zu behandeln und
im Beschwerdeweg durchzufechten.
Anschliessend werden die von Aus=
schussmitglied Volz beantragten und
durch die BFB. angestellten Erhebungen
betr. die Verpflegungssätze für bezirks
angehörige hilfsbedürftige Rentner in
den verseh. Bezirkskrankenhäusern des
Landes vorgetragen.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
Zur Urkunde !
Vorsitzender
Landrat
Schriftführer:
Rechn.Rat