Sitzung am 16. April 1231.
§ 4.
Adolf Sonntag, fr.Bäcker und Kondi=
tor, zuletzt Prov.Reisender, Laupheim
hat am 23.12.1930 bei der BFB. um öff.
Unterstützung wegen Arbeitslosigkeit
und ungenügendem Einkommen nachgesucht.
Er ist am 11.11.1893 geboren und
in II. Ehe verheiratet seit 5.9.1921
mit Wilhelmine geb. Müller, geb.26.3.99,
Aus dieser Ehe sind 2 Kinder im
Alter von 12 und 10 Jahren vorhanden.
S. ist 40% kriegsdienstbeschädigt.
Zur Zeit ist er krank und arbeitsun
fähig und hat keinerlei Einkommen.
Seine Ehefrau besorgt den Haushalt.
Vermögen besitzt er nicht; es ist viel«
mehr über sein Vermögen die Zwangsver
steigerung eingeleitet, jedoch wegen
Ueber schul düng vorläufig zurückgestellt.
Die OFB. Laupheim befürwortet eine
monatliche Beihilfe von —: 50 RM. und
bei Gewährung von Krankengeld eine ent
sprechende Neuregelung.
S. hat für die Zeit vom 22.12.1930
bis 10.1.1931 -: 42 RM. Krankengeld be
zogen. Durch die BFB. erhielt er in
3 Raten insgesamt -: 130 RM.
Beschluss :
Adolf Sonntag in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzuerkennen
und ihm eine einmalige Unterstützung von -: 130 RM. als Bei
trag zum Lebensunterhalt zu verwilligen.