Sitzung am 16. April 1931.
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z.Zt, weder von der Al1g.0rtskranken«
kasse noch vom Arbeitsamt, da jede Stel=
le sich als unzuständig erklärt.
Sch. musste nach den Richtlinien,
die für die Versorgungsanstalten gelten,
Unterwäsche mitbringen und hat demge
mäss mit Schreiben vom 8.3.1931 um die
Beschaffung solcher aus off. Mitteln
nachgesucht.
Als Krankheitszeiten sind festgestelli
16.11. - 11.12.1930, 29.12.1930—16.3.31
und 19.3.-14.4.1931. Für diese Zeiten
erhielt Sch. Jeweils Krankengeld bezw.
Versorgungshausgeld in Höhe von 118 RM.
Für die übrigen Zeiten wurde Sch.
Arbeitslosenunterstützung mit 221 RM.
zugebilligt.
Die OFB. Schwendi hat srzt. eine lau
fende Unterstützung in Höhe von 50 RM.
monatlich als dringend befürwortet.
Die BF’p. Laupheim hat in Anbetracht
der dringenden wirtschaftlichen Notlage
des Antragstellers und nachdem die Klä
rung zwischen Versorgungsamt und Arbeits
amt lange Zeit auf sich warten lies?,
in 5 Raten -: 250 RM. ausbezahlt.
Beschluss :
1. Georg Schiener in Schwendi als Kriegsbeschädigten zu betreu
en und ihm ab 1.12.1930 eine laufende Monatsbeihilfe von
60 RM. gegen «Inanspruchnahme der Arbeitslosenunterstützung
bezw, des Krankengelds oder auch einer Rentennachzahlung