Sitzung am 16. April 1931.
5"5"S.
zu gewähren,
2. die notwendige Beschaffung der Unterwäsche zwecks Aufnahme
in die Versorgungsanstalt Wildbad in Höhe von 16,60 RM.
zu genehmigen.
§ 6.
Die Kriegerwaise Karl Ganser, geb.
am 16.5.1916 in Laupheim leidet von
Jugend auf an Weichteil & Knochentuber
kulose und ist demgemäss seit Jahren
in ärztlicher Behandlung, teils in ambu
lanter teils in Krankenhausbehandlung.
Der Amtsvormund des Kindes, das
Jugendamt Biberach hat veranlasst, dass
Ganser am 2.2.1931 in die Kinderheil»
Stätte Wangen eingeliefert wurde und
zwar aus familiären, wirtschaftlichen
und auch gesundheitlichen Rücksichten.
Der Stiefvater der Waise ist Josef
Ganser, Hilfsarbeiter in Laupheim, z.Zt
arbeitslos und Vater von 3 eig.Kindern.
Vermögen ist nicht vorhanden.
Das Einkommen der Waise ist z.Zt.
die Kriegsrente und Zusatzrente mit
zusammen -: 28,55 RM.
Das Jugendamt Biberach beantragt die
Hebernahme der Kosten in Wangen, nach
dem Ganser Kriegerwaise ist.
Beschluss:
1. Die Kriegerwaise Karl Ganser in Laupheim in Kriegsfürsorge
zu betreuen und der Einweisung in die Kinderheilstätte —