Sitzung am 16. April 1931.
werden könne.
Die BFB. wies auf die Richtlinien
des RAM. über die Erziehung und Ausbil
dung von Kindern Kriegsbeschädigter hin
und bemerkte dabei, dass auch die so=
ziale und wirtschaftliche Lage der Fami
lie eine angemessene Berücksichtigung
finden sollte. Die Weitergewährung des
Mietzuschusses mit monatlich -: 20 RM.
möchte befürwortet werden.
Beschluss:
1. Den bisherigen Mietzuschuss mit monatlich -: 20 RM. an den
Kriegsbeschädigten Franz Rügel letztmals bis 30.6.1931 zu
verwilligen, da R. längst Zeit und Gelegenheit gehabt hätte,
sich eine billigere Wohnung zu beschaffen,
2. die Uebernahme von Zahnarztkosten für Frau Rügel abzulehnen,
da eine Notwendigkeit als nichtvorliegend erachtet wird.
§ 10.
Johann Fink, fr.Säger in Laupheim
hat am 20.1.1931 bei der BFB. laufende
Unterstützung wegen Erwerbsunfähigkeit
und ungenügendem Einkommen beantragt.
Fink ist an 4.3.1863 geboren und ver
heiratet mit Franziska geb. Gantner,
geb. am 9.2.1870.
Es sind 11 Kinder da, von denen 5
verheiratet sind und nicht unterstützen
können. Weitere 6 Kinder sind ledig und
durchweg in untergeordneten Stellen. Sie
können ebenfalls nichts beitragen.