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Sitzune; am 16. A-oril 1931.
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Fink hat eine monatliche Jnv.Rente
von 45.- RM. Sonstiges Einkommen 0. '*
Vermögen hat er nicht.
An ständigen Monatsansgaben gibt er an: '
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Mietzins, Lichtgeld, Sterbekasse 20 RM.
Der Antragsteller hat bis 15.11.1930
1
Arbeitslosenunterstützung bezogen.
Krisenunterstützung erhält er nicht
lt. vorgelegter Bescheinigung des Ar
beitsamts Ulm vom 19.1.1931.
Die OFB. Laupheim schlägt eine Unter
stützung in Höhe des Mietzinses vor.
Beschluss :
Johannes Fink in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen und
ab 1.1.1931 dessen Mietzins in gesetzlicher Höhe (z.Zt..15 RM/
zu übernehmen.
§ 11.
Johann Fi schbach, fr.Werkzeugarbei =
ter in Laupheim hat am 10.2.1931 bei
der BFB. wegen Erwerbsunfähigkeit und
ungenügendem Einkommen die Uebernahme
seines Mietzinses beantragt.
F. ist am 24.12.1857 geboren und
verheiratet mit Luise geb, Vöhringer,
geb. am 28.10.1863. .
Es sind 8 Kinder da, die alle ver
heiratet sind, jedoch angeblich nicht
unterstützen können.
Der Antragsteller hat z.Zt. seine [
Jnv. Rente mit monatlich -: 52,60 RM. ..
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