Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzune; am 16. A-oril 1931. 
1 
Fink hat eine monatliche Jnv.Rente 
von 45.- RM. Sonstiges Einkommen 0. '* 
Vermögen hat er nicht. 
An ständigen Monatsansgaben gibt er an: ' 
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Mietzins, Lichtgeld, Sterbekasse 20 RM. 
Der Antragsteller hat bis 15.11.1930 
1 
Arbeitslosenunterstützung bezogen. 
Krisenunterstützung erhält er nicht 
lt. vorgelegter Bescheinigung des Ar 
beitsamts Ulm vom 19.1.1931. 
Die OFB. Laupheim schlägt eine Unter 
stützung in Höhe des Mietzinses vor. 
Beschluss : 
Johannes Fink in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen und 
ab 1.1.1931 dessen Mietzins in gesetzlicher Höhe (z.Zt..15 RM/ 
zu übernehmen. 
§ 11. 
Johann Fi schbach, fr.Werkzeugarbei = 
ter in Laupheim hat am 10.2.1931 bei 
der BFB. wegen Erwerbsunfähigkeit und 
ungenügendem Einkommen die Uebernahme 
seines Mietzinses beantragt. 
F. ist am 24.12.1857 geboren und 
verheiratet mit Luise geb, Vöhringer, 
geb. am 28.10.1863. . 
Es sind 8 Kinder da, die alle ver 
heiratet sind, jedoch angeblich nicht 
unterstützen können. 
Der Antragsteller hat z.Zt. seine [ 
Jnv. Rente mit monatlich -: 52,60 RM. .. 
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