Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. Appil 1931. 
W. hat eine monatliche Jnv.Rente 
mit -: 42,15 Rl.I. und freie Wohnung bei 
der Tochter Sofie. An ständigen Ausgaben 
sind für Wasserzins, Lichtgeld, Sterbe 
geld auf den Monat -: 12 RM. angegeben. 
Nach der anl. Bescheinigung des 
Arbeitsamts Ulm vom 2.1.1931 ist W. seit 
29.12.1930 ausgesteuert» 
Die OFB. Laupheim befürwortet eine 
Monatsbeihilfe von —: 15 RM. 
Beschluss: 
1. Friedrich Wahlenmayer in Laupheim als Soz. Rentner an zu erkenne: 
und ihm ab 1.1.1931 eine laufende Monatsbeihilfe von 15 RM. 
zuzubilligen, 
2. die Krankenkassenbeiträge an die Allg,Ortskrankenkasse Laup 
heim behufs Erhaltung der Mitgliedschaft des W. vom gleichen 
Zeitpunkt ab zu übernehmen. 
§ 14. 
Die OFB. Laupheim hat mit Schreiben 
vom 4.12.1930 öff. Fürsorge für Matthäus 
Wohllaib, verh. Korbmacher in Laupheim , 
geb. am 15.12.1876 wegen Krankheit ab 
10.11.1930 angemeldet. 
Diese Anmeldung wurde mit Schreiben 
vom 21.3.1931 dahin ergänzt, dass W. ab 
1.11.1930 invalid!ert ist und eine monati 
liehe Rente von -: 28,85 RM. bezieht. 
Wohllaib selbst hat durch seine Haus 
hälterin Frau Katharina Sellmann am 23.3. 
1931 bei der BFB. eine laufende Beihilfe
	        
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