Sitzung am 16. Appil 1931.
W. hat eine monatliche Jnv.Rente
mit -: 42,15 Rl.I. und freie Wohnung bei
der Tochter Sofie. An ständigen Ausgaben
sind für Wasserzins, Lichtgeld, Sterbe
geld auf den Monat -: 12 RM. angegeben.
Nach der anl. Bescheinigung des
Arbeitsamts Ulm vom 2.1.1931 ist W. seit
29.12.1930 ausgesteuert»
Die OFB. Laupheim befürwortet eine
Monatsbeihilfe von —: 15 RM.
Beschluss:
1. Friedrich Wahlenmayer in Laupheim als Soz. Rentner an zu erkenne:
und ihm ab 1.1.1931 eine laufende Monatsbeihilfe von 15 RM.
zuzubilligen,
2. die Krankenkassenbeiträge an die Allg,Ortskrankenkasse Laup
heim behufs Erhaltung der Mitgliedschaft des W. vom gleichen
Zeitpunkt ab zu übernehmen.
§ 14.
Die OFB. Laupheim hat mit Schreiben
vom 4.12.1930 öff. Fürsorge für Matthäus
Wohllaib, verh. Korbmacher in Laupheim ,
geb. am 15.12.1876 wegen Krankheit ab
10.11.1930 angemeldet.
Diese Anmeldung wurde mit Schreiben
vom 21.3.1931 dahin ergänzt, dass W. ab
1.11.1930 invalid!ert ist und eine monati
liehe Rente von -: 28,85 RM. bezieht.
Wohllaib selbst hat durch seine Haus
hälterin Frau Katharina Sellmann am 23.3.
1931 bei der BFB. eine laufende Beihilfe