Sitzung am 16. April 1931.
Von diesem Zeitpunkt ab musste er
nach Ablauf der Krankenkasse in öff.
Fürsorge genommen werden und war wieder
um bis 14.2.1931 im Bezirkskrankenhaus
Laupheim untergebracht. W. befindet
sich Jetzt in seinem eig. Haushalt.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
von W. am 23.3.1931 gestellten Antrag.
I
Beschluss :
1. Matthäus Wohllaib in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen
und ihm ab 15.2.1931 eine laufende Monatsbeihilfe von
-: 30 RM. zu verwilligen,
2. die nach Ablauf der Krankenkasse entstandenen Krankheits=
kosten zu übernehmen und der OFB. Laupheim zu ersetzen,
3. die weiterhin entstehenden Krankheitskosten ebenfalls bis
auf Weiteres zu bezahlen,
4. dem weiter gestellten Antrag auf die Rückvergütung der in
Anspruch genommenen Jnv.Renten von -: 135,55 RM. nicht
stattzugeben, da diese Renten zur Deckung der sehr hohen
Krankheitskosten zu vereinnahmen sind.
-
§ 15.
Frau Katharina Sellmann , Witwe in
Laupheim , geb. am 18.11.1874 hat bei
der BFB. am 25.11.1930 wegen Erwerbsun»
fähigkeit eine laufende Monatsbeihilfe
von -: 20 RM. beantragt.
S. ist seit 1915 verwitwet und hat
2 Kinder, die verheiratet und in dürfti
gen Verhältnissen sind.