Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. April 1931. 
Von diesem Zeitpunkt ab musste er 
nach Ablauf der Krankenkasse in öff. 
Fürsorge genommen werden und war wieder 
um bis 14.2.1931 im Bezirkskrankenhaus 
Laupheim untergebracht. W. befindet 
sich Jetzt in seinem eig. Haushalt. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den 
von W. am 23.3.1931 gestellten Antrag. 
I 
Beschluss : 
1. Matthäus Wohllaib in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen 
und ihm ab 15.2.1931 eine laufende Monatsbeihilfe von 
-: 30 RM. zu verwilligen, 
2. die nach Ablauf der Krankenkasse entstandenen Krankheits= 
kosten zu übernehmen und der OFB. Laupheim zu ersetzen, 
3. die weiterhin entstehenden Krankheitskosten ebenfalls bis 
auf Weiteres zu bezahlen, 
4. dem weiter gestellten Antrag auf die Rückvergütung der in 
Anspruch genommenen Jnv.Renten von -: 135,55 RM. nicht 
stattzugeben, da diese Renten zur Deckung der sehr hohen 
Krankheitskosten zu vereinnahmen sind. 
- 
§ 15. 
Frau Katharina Sellmann , Witwe in 
Laupheim , geb. am 18.11.1874 hat bei 
der BFB. am 25.11.1930 wegen Erwerbsun» 
fähigkeit eine laufende Monatsbeihilfe 
von -: 20 RM. beantragt. 
S. ist seit 1915 verwitwet und hat 
2 Kinder, die verheiratet und in dürfti 
gen Verhältnissen sind.
	        
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