Sitzung-am 16. April 1931.
Die Antragstellerin führt den Haus=
halt bei dem in § 14 genannten Wohllaib/*
Sie hat ausserdem monatlich eine
Jnv.Rente von -: 24,70 RM. und eine
Witwenrente von -: 9,75 RM. - rd. 35 RM .
5 §
Vermögen hat sie nicht.
Die OFB. Laupheim befürwortet eine Un= s .1
terStützung von monatlich —: 15 RM.
i :
Beschluss :
Den Antrag der Katharina Sellmann, Witwe in Laupheim vorerst
mangelnden Bedürfnisses halber nicht anzu erkennen, da bei
ihrem derz. Einkommen in Bar und Naturalien ein Notstand nicht
vorliegt.
§ 16.
Heinrich Fuetscher, fr. Kaufmann in !
Laupheim hat bei der BFB. am 14.10.1930
wegen ungenügendem Einkommen die lieber« '
nähme des Mietzinses beantragt.
F. ist am 24.9.1858 geboren und ver= 13
; [
heiratet mit Helene geb. Unser, geb. am ..
14.4.1852.
Es sind 4 Kinder da, von denen 3
verheiratet sind. 1 Sohn ist noch 1edig’
und von Beruf Kaufmann; dieser ist in
New-York.
Der Antragsteller bezieht durch das ■’
Direktorium der Reichsversicherungsan«
stalt für Angestellte in Berlin ein
monatliches Ruhegeld von z.Zt. 92,40 RM
Vermögen hat er angeblich nicht.