Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. April •193 1 . 
An ständigen Monatsausgaben sind für 
Miete, Wasserzins, Licht, Kranken- und 
Sterbegeld etc. -: 47 RM. in Rechnung 
gestellt. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den 
Antrag nicht. 
Die BFB. befürwortet mit Rücksicht 
auf die soziale Schicht des Antragstel 
lers die Hebernahme des Mietzinses. 
Beschluss : 
Den Antrag des Heinrich Fuetscher in Laupheim abzulehnen, 
nachdem ein monatliches Ruhegeld von -: 92,40 RM. zu verzeich 
nen ist, das den Richtsatz um ein Vielfaches übersteigt und 
ausserdem angenommen werden darf, dass der ledige , in Amerika 
angestellte Kaufmann Paul regelmässige Unterhaltsbeiträge an 
seine Eltern überweist. 
§ 17. 
Der laufende Unterstützungsempfänger 
der Soz.Rentner Andreas Herb, Laupheim 
hat bei der BFB. am 14.4.1931 um die Er 
höhung seiner bisherigen Beihilfe von 
20 RM. auf 30 RM. monatlich und auch die 
Uebernahme der Krankenkassenbeiträge 
nachgesucht, mit der Begründung, dass 
seine Tochter Paula, bedienstet bei Frl. 
Wallersteiner, bereits mehrere Monate 
ohne Lohn sei und seine Tochter Frida 
an der gleichen Stelle nun stellenlos 
geworden sei. Die Tochter Rosa besuche 
die Frauenarbeitsschule Laupheim und
	        
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