Sitzung am 16. April 1931.
sei demgemäss auch ohne Verdienst.
Die 4 weiteren Kinder, von denen
2 verheiratet sind, können nicht unter--.
stützen.
Das Einkommen des Antragstellers
selbst sei als Schuhmacher gering.
Beschluss :
1. Die laufende Monatsbeihilfe für Andreas Herb in Laupheim
auf monatlich -: 30 HM. ab 1.4.1931 festzusetzen und zwar ■
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in der Weise, dass an diesem Betrag ein Mietzinsanteil
von -: 15 RM. direkt an den Hausbesitzer abgeführt wird,
2. die Krankenkassenbeiträge an die Allg.Ortskrankenkasse
Laupheim behufs Fortsetzung der Mitgliedschaft des Herb
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im bisherigen Umfang zu übernehmen.
§ 18.
Der laufende Unterstützungsempfänger
der Soz.Rentner Melchior Haaga, bisher |j
im Hospital Laupheim wurde am 20.1.1931
wegen Streitigkeiten entlassen.
Haaga hat bei Frau Anna Schuler, We,
in Laupheim Wohnung genommen und hat
Letztere ein monatliches Kostgeld von
40 RM. verlangt.
Die BFB. hat nach Abschluss eines
Kostgeldvertrags mit Schuler vorläufig j
Zustimmung erteilt, da er nirgends an
ders untergebracht werden konnte.
Die bis jetzt direkt an die BFB. ab-- ■
geführten Renten des Haaga werden auch >
bis auf Weiteres diesen Weg nehmen.