Sitzung am 16. April 1931.
Dessen Renten sind die Jnv.Rente von
monatlich —: 26,35 RM. und eine Eltern=
beihilfe für 1 gefallenen Sohn mit mo
natlich 23,20 RM.
Taschengeld war seither -: 5 RM. an
Haaga genehmigt.
Beschluss ;
1. Von der Entlassung des Melchior Haaga aus dem Hospital
Laupheim Kenntnis zu nehmen,
2. dem abgeschlossenen Kostgeldvertrag mit Frau Anna Schuler,
Witwe in Laupheim zuzustimmen,
3. das bisher gewährte Taschengeld an Haaga zu belassen.
§ 18.
Die laufende Unterstützungsempfänge=
rin, Frau Theresia Scherb, Witwe in
Laupheim beantragte bereits vor längerer
Zeit altershalber die Aufnahme in den
Hospital Laupheim.
Nach Mitteilung der Hospitalpflege
ist die Gesuchsteilerin am 23.10.1930
aufgenommen worden.
Scherb bezieht eine monatliche Wit
wenrente von -: 25,65 RM.
Weiteres Einkommen hat sie nicht.
Beschluss :
Der Einweisung der Frau Theresia Scherb, Witwe in Laupheim in
den Hospital zuzustimmen und die ab 23.10.1930 entstehenden
Kosten in üblicher Höhe gegen Abtretung der Witwenrente zu
übernehmen.