Sitzunp: am 16. April 1931.
Kaiser hat 2 Kinder, von denen die
Tochter verheiratet und der Sohn ledig
ist. Beide können nicht unterstützen.
Der Antragsteller bezieht z.Zt. eine
monatliche Jnv.Rente von -: 29,70 RM.
Vermögen ist angeblich nicht da.
An ständigen Monatsausgaben wurden für
Miete, Krankengeld, Sterbegeld etc.
-: 15 RM. angerechnet.
Der Ehemann Kaiser ist seit Juni 1929
krank und aus der Krankenkasse entlassen
Die OFB. Burgrieden befürwortet den
Antrag Kaiser mit einer Monatsbeihilfe ,
von —: 50 RM.
Besohl u s s :
1. Felix Kaiser in Burgrieden als Sozialrentner anzuerkennen
und ihm ab 1.1.1931 eine Monatsbeihilfe von 30 RM. zuzu-
billigen ,
2. die ab Januar 1931 entstandenen und auch weiterhin entstehen
den Krankheitskosten zu übernehmen. *
§ 21.
Frl. Martina Rohner in Burgrieden,
geb. am 29.1.1886, Jnv.Rentnerin musste
1t. vorliegendem ärztlichen Zeugniss
am 24.10.1930 in die Pflegeanstalt Hegg=
bach eingewiesen werden.
Rohmer bezieht eine monatliche Jnv.
Rente von -: 26,45 RM. Sie hat bei der
Schwester Mina Rohmer Wohnungsrecht.
An Vermögen erwartet sie noch den