Sitzung am 16.. April 1931.
§ 26.
Der laufende Unterstützungsempfänger
der Soz.Rentner Josef Dilger-Bihlafin=
gen , zuletzt im Hospital Laupheim muss
te auf Antrag der Hospitalpflege in
die Pflegeanstalt Heggbaeh überführt
werden. Gleichzeitig wurde auch dessen
Ehefrau . die Jnv.Rentnerin Franziska
Dilger, die bei ihrem Ehemann im Hospi
tal war, mit nach Heggbaeh auf Wunsch
eingewiesen.
Nach einem ärztlichen Zeugnis des
Anstaltsarztes in Heggbaeh vom 6.9.1930
konnte jedoch der Ehemann Dilger in die-
ser Anstalt nicht belassen werden und
musste am 8.9.1930 nach der Anstalt
Liebenau überführt werden, wo er bereits
am 12.9.1930 gestorben ist.
Die Ehefrau Dilger wurde, nachdem
der Ehemann nach Liebenau eingewiesen
war, wieder nach Laupheim zurückgenommei
wo sie sieh heute noch befindet.
Die Renten der Eheleute Dilger sind
nach wie vor an die BFB. abgetreten.
Beschlu ss :
1. Der Einweisung der Eheleute Dilger-Bihlafingen in die
Pflegeanstalt Heggbaeh ab 1.9.1930 zuzustimmen,
2. die Ueberführung des Ehemann Dilger von Heggbaeh nach
Liebenau und gleichzeitiger Rückkehr der Ehefrau Dilger in
den Hospital Laupheim anzu erkennen und die jeweils hieraus
entstandenen Kosten zu übernehmen.