Sitzung am 4. Juni 1928.
Der Schwiegersohn Hauptlehrer Het
zer hat gegen 300 RM. Monatsgehalt und
1 Kind.
Frau Mayer hatte ein Vorkriegsver=
mögen von etwa 16000 M. Sie bezieht
eine jährliche Vorzugsrente von 100 RM.
Jhr Antrag auf Witwenrente aus der
Sozialversicherung wurde abschlägig be=
schieden; sie ist im 61. Lebensjahr.
Die O.F.B. Bussmannshausen befür
wortet eine Monatsbeihilfe von 25 RM.
Beschluss :
Den Antrag der Kreszentia Mayer, Witwe aus Bussmannshausen,
mangelnden Bedürfnisses halber abzulehnen, da sowohl der
Sohn Franz wie auch der Schwiegersohn verpflichtet und
auch in der Lage sind, der Mutter die nötige Unterstützung
zu geben.
e; Hermann Maria, Witwe aus Oberbalz
heim, geb, am 30.9.1859.
Die laufende Unterstützungsempfängerin
Hermann musste auf Grund ärztl. Gut
achtens des Dr. med. Hart in Ulm an
Grauem Star operiert werden.
Die Kosten beliefen sich auf 161 RM.
Hermann bittet um einen Beitrag hiezu.
Die O.F.B. Oberbalzheim befürwortet
einen angemessenen Zuschuss.
Beschluss :
Marie Hermann, Witwe aus Oberbalzheim zu den entstandenen Kran
kenkosten einen einmaligen Beitrag von 400 RM. zu gewähren.