Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 4. Juni 1928. 
Der Schwiegersohn Hauptlehrer Het 
zer hat gegen 300 RM. Monatsgehalt und 
1 Kind. 
Frau Mayer hatte ein Vorkriegsver= 
mögen von etwa 16000 M. Sie bezieht 
eine jährliche Vorzugsrente von 100 RM. 
Jhr Antrag auf Witwenrente aus der 
Sozialversicherung wurde abschlägig be= 
schieden; sie ist im 61. Lebensjahr. 
Die O.F.B. Bussmannshausen befür 
wortet eine Monatsbeihilfe von 25 RM. 
Beschluss : 
Den Antrag der Kreszentia Mayer, Witwe aus Bussmannshausen, 
mangelnden Bedürfnisses halber abzulehnen, da sowohl der 
Sohn Franz wie auch der Schwiegersohn verpflichtet und 
auch in der Lage sind, der Mutter die nötige Unterstützung 
zu geben. 
e; Hermann Maria, Witwe aus Oberbalz 
heim, geb, am 30.9.1859. 
Die laufende Unterstützungsempfängerin 
Hermann musste auf Grund ärztl. Gut 
achtens des Dr. med. Hart in Ulm an 
Grauem Star operiert werden. 
Die Kosten beliefen sich auf 161 RM. 
Hermann bittet um einen Beitrag hiezu. 
Die O.F.B. Oberbalzheim befürwortet 
einen angemessenen Zuschuss. 
Beschluss : 
Marie Hermann, Witwe aus Oberbalzheim zu den entstandenen Kran 
kenkosten einen einmaligen Beitrag von 400 RM. zu gewähren.
	        
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