Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. April 1931. 
m - 
§ 34. 
t. 
Die OFB. Dietenheim hat am 9.1.1931 
für Frau Theresia Steck, Ehefrau des t 
Johannes Steck, Gipsers in Dietenheim 
Wochenfürsorge beantragt, nachdem Frau 
Steck am 26.12.1930 1 Kind Kreszentia = 
geboren hat. 
Der Ehemann Steck ist selbständiger 
Gipsermeister, Jedoch z.Zt. ohne Arbeit 
Er hat wohl in Dietenheim ein Wohn-- n 
haus im Wert von 14000 HM., Jedoch 
überschuldet. Dessen Mietzinse sind 
gepfändet. Seine wirtschaftlichen Ver= 
hältnisse sind schlecht. 
Äusser dem Neugeborenen sind 5 Kin 
der im Alter von 11 bis 1 1/2 Jahren 
da. 
Jn einer Krankenkasse ist Steck an 
geblich nicht versichert. 
Die OFB. Dietenheim befürwortet den n 
Antrag und bemerkt, dass Steck wohl von 
Unterstützungen Dritter lebt. 
Beschluss : 
1. Der Wöchnerin Theresia Steck, Dietenheim eine einmalige 
ä 
Beihilfe von -: 30 HM, zu verwilligen, 
2. der Hebamme Mayer-Dietenheim die Gebühr mit —: 36 RM. aus= 
zubezahlen, 
3. die entstandenen Arzt und Apothekerkosten mit 60,80 RM. 
direkt an die Bezugsberechtigten zu begleichen.
	        
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