Sitzung am 16. April 1931.
m -
§ 34.
t.
Die OFB. Dietenheim hat am 9.1.1931
für Frau Theresia Steck, Ehefrau des t
Johannes Steck, Gipsers in Dietenheim
Wochenfürsorge beantragt, nachdem Frau
Steck am 26.12.1930 1 Kind Kreszentia =
geboren hat.
Der Ehemann Steck ist selbständiger
Gipsermeister, Jedoch z.Zt. ohne Arbeit
Er hat wohl in Dietenheim ein Wohn-- n
haus im Wert von 14000 HM., Jedoch
überschuldet. Dessen Mietzinse sind
gepfändet. Seine wirtschaftlichen Ver=
hältnisse sind schlecht.
Äusser dem Neugeborenen sind 5 Kin
der im Alter von 11 bis 1 1/2 Jahren
da.
Jn einer Krankenkasse ist Steck an
geblich nicht versichert.
Die OFB. Dietenheim befürwortet den n
Antrag und bemerkt, dass Steck wohl von
Unterstützungen Dritter lebt.
Beschluss :
1. Der Wöchnerin Theresia Steck, Dietenheim eine einmalige
ä
Beihilfe von -: 30 HM, zu verwilligen,
2. der Hebamme Mayer-Dietenheim die Gebühr mit —: 36 RM. aus=
zubezahlen,
3. die entstandenen Arzt und Apothekerkosten mit 60,80 RM.
direkt an die Bezugsberechtigten zu begleichen.