Sitzung am 16. April 1931.
§ 35.
Ludwig Grundgeir, Hilfsarbeiter in
Dorndorf hat am 23.10.1930 für seine
Ehefrau Maria Grundgeir in Dorndorf
Wochenhilfe beantragt, nachdem sie am
18.10.1930 das Kind Rudolf geboren hat,
Der Ehemann G. ist seit November 19J
mit 4 Wochen Unterbrechung arbeitslos.
Vermögen hat er nicht.
Dessen Einkommen ist soviel wie 0.
Äusser dem Neugeborenen sind 2 Kinde
im Alter von 3 und 1 Jahr da.
Eine Unterstützung aus einer Kranke:
kasse kommt nicht in Betracht. Eine di<
bez. Bescheinigung liegt bei den Akten,
Die OFB. Dorndorf befürwortet den
Antrag.
Beschluss :
Der Wöchnerin Maria Grundgeir, Dorndorf eine einmalige Bei
hilfe von —: 30 RM. zu verwilügen,
der Hebamme Kienzle-Jllerrieden die Gebühr mit -: 36 RM.
direkt auszubezahlen.
§ 36.
Die OFB. Schönebürg hat am 28.9.192
einen Antrag auf Wochenfürsorge für
Frau Magdalena Hutzmann, Ehefrau des
Josef H., Schneiders in Schönebürg ein
gereicht, nachdem sie am 18.9.1930 das
Kind Josef Anton geboren hat.