Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. April 1931. 
Der Ehemann H. ist seit 1.6.1930 
krank und befindet sich z.Zt. im Stadt. 
Krankenhaus Ulm in Behandlung. 
Ein Einkommen ist daher z.Zt. nicht 
vorhanden; die Ehefrau hat lediglich 
die Nutzung von 15 ar Krautland. 
Äusser dem Neugeborenen sind 2 Kin-- 
der im Alter von 11 und 2 Jahren da. 
Jn einer Krankenkasse ist H. nicht 
versichert. 
Die OFB. Sehönebürg befürwortet den 
Antrag aufs dringlichste. 
B eschluss : 
Die auf die Wöchnerin Magdalena Hutzmann-Schönebürg entstan 
denen Hebammen-Arzt-Apothekerbosten zu übernehmen. 
§ 37. 
Alfons Ruf, Kaufmann in Sulmingen 
hat am 24.10.1930 mündlich Antrag auf 
Wochenfürsorge für seine Ehefrau Johanna 
Ruf in Sulmingen gestellt, nachdem sie 
am 7.7.1930 das Kind Bruno geboren hat 
und die Gebühr der Hebamme noch nicht 
bezahlt ist. 
Der Ehemann Ruf ist 50% kriegsbeschä= 
digt und seit Jahren ohne ständige Ar 
beit . Er bezieht Rente und Zusatzrente. 
Er hat in Sulmingen ein Eigenheim 
erstellt, das jedoch überschuldet ist. 
Er lebt äusser ddr Rente noch von 
der Hilfe seines Schwiegervaters.
	        
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