Sitzung am 16. April 1931.
Der Ehemann H. ist seit 1.6.1930
krank und befindet sich z.Zt. im Stadt.
Krankenhaus Ulm in Behandlung.
Ein Einkommen ist daher z.Zt. nicht
vorhanden; die Ehefrau hat lediglich
die Nutzung von 15 ar Krautland.
Äusser dem Neugeborenen sind 2 Kin--
der im Alter von 11 und 2 Jahren da.
Jn einer Krankenkasse ist H. nicht
versichert.
Die OFB. Sehönebürg befürwortet den
Antrag aufs dringlichste.
B eschluss :
Die auf die Wöchnerin Magdalena Hutzmann-Schönebürg entstan
denen Hebammen-Arzt-Apothekerbosten zu übernehmen.
§ 37.
Alfons Ruf, Kaufmann in Sulmingen
hat am 24.10.1930 mündlich Antrag auf
Wochenfürsorge für seine Ehefrau Johanna
Ruf in Sulmingen gestellt, nachdem sie
am 7.7.1930 das Kind Bruno geboren hat
und die Gebühr der Hebamme noch nicht
bezahlt ist.
Der Ehemann Ruf ist 50% kriegsbeschä=
digt und seit Jahren ohne ständige Ar
beit . Er bezieht Rente und Zusatzrente.
Er hat in Sulmingen ein Eigenheim
erstellt, das jedoch überschuldet ist.
Er lebt äusser ddr Rente noch von
der Hilfe seines Schwiegervaters.