Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzung am 16. April 1931. 
Äusser dem Neugeborenen ist noch 
1 Kind im Alter von 2 Jahren da. 
Jn einer Krankenkasse ist Ruf nicht 
versichert. 
Die Hebammenkosten betragen 36 RM. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Johanna Ruf, Sulmingen entstandenen 
Hebammenkosten mit 36 RM. zu übernehmen und direkt an 
die Hebamme Reuter-Aepfingen auszubezahlen. 
§ 38. 
Das Jugendamt Biberach hat am 18.9. 
1930 und die Hebamme Gross in Ergän 
zung am 25.10.1930 für Frl. Magdalena 
Küchler in Unterbalzheim Wochenfürsorge 
beantragt, nachdem diese am 14.7.1930 
das Kind Jakob geboren hat. 
Küchler ist am 1.12.1899 geboren, 
ledig, ohne Beruf, geistig beschränkt. 
Sie lebt im Haushalt der Eltern, 
nämlich Jakob Küchler, Taglöhners Ehe 
leute in Unterbalzheim, welch Letztere 
ein geringes Vermögen und auch unbedeu 
tendes Einkommen haben. 
Jn einer Krankenkasse ist die Wöch 
nerin nicht versichert. 
Die Vaterschaft ist bis jetzt weder 
anerkannt noch festgestellt. 
Äusser dem Neugeborenen hat sie noch 
1 Mädchen von 51/2 Jahren. 
Die Kosten für Hebamme und Arzt
	        
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