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Sitzung am 16. April 1931.
Äusser dem Neugeborenen ist noch
1 Kind im Alter von 2 Jahren da.
Jn einer Krankenkasse ist Ruf nicht
versichert.
Die Hebammenkosten betragen 36 RM.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Johanna Ruf, Sulmingen entstandenen
Hebammenkosten mit 36 RM. zu übernehmen und direkt an
die Hebamme Reuter-Aepfingen auszubezahlen.
§ 38.
Das Jugendamt Biberach hat am 18.9.
1930 und die Hebamme Gross in Ergän
zung am 25.10.1930 für Frl. Magdalena
Küchler in Unterbalzheim Wochenfürsorge
beantragt, nachdem diese am 14.7.1930
das Kind Jakob geboren hat.
Küchler ist am 1.12.1899 geboren,
ledig, ohne Beruf, geistig beschränkt.
Sie lebt im Haushalt der Eltern,
nämlich Jakob Küchler, Taglöhners Ehe
leute in Unterbalzheim, welch Letztere
ein geringes Vermögen und auch unbedeu
tendes Einkommen haben.
Jn einer Krankenkasse ist die Wöch
nerin nicht versichert.
Die Vaterschaft ist bis jetzt weder
anerkannt noch festgestellt.
Äusser dem Neugeborenen hat sie noch
1 Mädchen von 51/2 Jahren.
Die Kosten für Hebamme und Arzt