Sitzung am 16. April 1931.
mit Schreiben vom 20.11.1930 hieher mit«
geteilt, dass der Nachlass 'des Abele
r
in einem Erlös aus Kaufpreis von restl.
804,87 HM. bestehe, wovon noch die
Beerdigungskosten und die Kosten der
Erstellung eines Grabsteins abgehen.
Die Erben wären 1 Tochter und 5 En
kel , die alle durchweg in ärmlichen Ver--
hältnissen seien, so dass um Erlass des
Ersatzes dringend gebeten werde.
Die angemeldeten Kosten wären
653,60 HM.
Beschluss :
Auf eine Ersatzleistung durch die Erben zu verzichten, nachdem
es sich einerseits um einen geringen Vermögensnachlass ( nach
Abzug der Kosten etc. ) handelt und andererseits die Tochter
Theresia mit 5 Enkel in dürftigen Verhältnissen Erbe geworden }
sind.
§ 43.
Rückersatz der Fürsorgekosten auf die
+ Rosine Häfele, Witwe.Regglisweiler.
Frau Häfele wurde als Kriegermutter
durch die BFB. betreut und ist ein Auf
wand von restl. -: 443,40 RM. zum Er ¬
satz beim Nachlassgericht anpemeldet
l
worden ( Vorm.Buch S.30 )
Unsere Forderung wurde in Höhe von
-: 431,04 RM. befriedigt, so dass ein
ungedeckter Betrag von 12,36 RM.