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Sitzung am 4. Juni 1928. li
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Die Ortsbehörde Bühl hat sich in derffli
Sache nicht mehr weiter geäussert.
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Der Ausschuss kam nach eingehender
Aussprache zu dem
Beschluss :
Die Berufung der Rosalie Wanner aus Bühl als unbegründet
abzulehnen, da, wie schon früher erwähnt, die Voraussetzung^'
en der Kleinrentnereigenschaft nicht gegeben sind.
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. .
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D. Wochenfürsorge:
a; Müller Kreszenz, Thomas Ehefrau,
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Händlers Eheleute, Achstetten.
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Die O.F.B. Achstetten hat am 28.1.1928.,
für 1 am 23.1.1928. geborenes Kind,
Adelheid Müller, Wochenfürsorge bean
tragt .
Die Eheleute Müller sind Hausier-
Händler und wohnen in Achstetten bei
der Mutter des Ehemanns Müller.
Vermögen ist nicht vorhanden.
Das Einkommen ist 1t. vorgelegter Be
scheinigung des Finanzamts Laupheim
gering bezw. steuerfrei.
Jn einer Krankenkasse sind sie
nicht versichert.
Äusser dem Neugeborenen ist noch
1 Kind mit 5/4 Jahren vorhanden.
An Kosten sind nur Hebammengebühren K
mit -: 36 RM. entstanden.
Die O.F.B. Achstetten befürwortet ||
eine Unterstützung.