Sitzung am 4. Juni 1928.
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Beschluss :
1; Der Hebamme Schmid in Achstetten die Gebühr mit -: 36 RM.
für die Wöchnerin Kreszenz Müller, dasselbst ausbezahlen
zu lassen,
2; der Wöchnerin Kreszentia Müller eine einmalige Beihilfe
von -: 30 RM. zu verwilligen.
b; Waibel Rosine, ledig, o. Beruf,
geb. 5.6.1910., Unterbalzheim.
Der Vater Friedrich Waibel hat am 23.10«
1927./ 26.1.1928. für das am 21.6.1927.
geborene Kind Josef seiner Tochter um
öffentliche Fürsorge nachgesucht.
Er hat die Rechnungen der Hebamme
und des Dr. med. Fritz-Dietenheim vor=
gelegt, mit der Begründung, nicht be=
zahlen zu können.
Die Wöchnerin, welche geistig be
schränkt ist, lebt bei ihren Eltern,
den Händlers Eheleuten Waibel.
Äusser ihr ist noch ein 14 Jahre
alter gleichfalls geistig beschränkter
Bruder in der Familie.
Die Eltern haben in Unterbalzheim
ein Wohnhäuschen und 50 ar Land im Wert
von angeblich 2000 RM., worauf 1100 RM.
Schulden ruhen. Das Einkommen als Lum
pensammler ist gering.
Jn einer Krankenkasse sind die Wai
bel nicht versichert.
Der Kindsvater ist ubbekannt.