Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 4. Juni 19L8. 
Die durch die Entbindung entstan 
denen Kosten betragen 
Hebammengebühr an Gross -: 25 HM. 
Arztkosten an Dr. Fritz -: 18,50 RM. 
Die weiter mitvorgelegte Arztrechnung 
kann nicht anerkannt werden. 
Die O.F.B. Unterbalzheim befürwor 
tet die Bezahlung der Rechnungen. 
Beschluss : 
Die auf die Wöchnerin Rosine Waibel, ledig aus Unterbalz 
heim entstandenen Kosten mit -: 43,50 RM. ausnahmsweise 
zu übernehmen ( Fristversäumnis durch Arzt & Hebamme ). 
Zur Urkunde ! 
Vorsitzender: 
Landrat 
Stv. 
Vorsitzender: 
Schriftführer: 
Rechn.Rat 
Rechn.Rat
	        
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