Sitzung am 4. Juni 19L8.
Die durch die Entbindung entstan
denen Kosten betragen
Hebammengebühr an Gross -: 25 HM.
Arztkosten an Dr. Fritz -: 18,50 RM.
Die weiter mitvorgelegte Arztrechnung
kann nicht anerkannt werden.
Die O.F.B. Unterbalzheim befürwor
tet die Bezahlung der Rechnungen.
Beschluss :
Die auf die Wöchnerin Rosine Waibel, ledig aus Unterbalz
heim entstandenen Kosten mit -: 43,50 RM. ausnahmsweise
zu übernehmen ( Fristversäumnis durch Arzt & Hebamme ).
Zur Urkunde !
Vorsitzender:
Landrat
Stv.
Vorsitzender:
Schriftführer:
Rechn.Rat
Rechn.Rat