Sitzunp; am 25. Juni 1928.
Beschluss :
Die Fürsorgepflicht für den ledigen Hausierhändler Hans
Bretzel abzulehnen, da dieser einen Wohnsitz oder einen
gew. Aufenthalt in Grossschafhausen nicht begründet hat.
§ 2.
Heilbehandlung der Kriegerwaise Her
mann Geiger, Stiefkind des Klemens
Faas aus Oberkirchberg.
- siehe oben Seite 271. -
Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten
in Ulm hat für sein Mitglied Faas gegen
den Beschluss unseres Ausschusses vorn
4. ds. Mts. beim Wirtschaftsministerium
Stuttgart Einspruch erhoben, mit der Be
gründung, dass dieser Beschluss der
Reichsverordnung vorn 29.3.1928. zuwider
laufe. Auch sei der B.F.V. Laupheim für
die entstandenen Anwaltskosten zu verur
teilen, da einwandfrei ein Verschulden
der B.F.B. Laupheim vorliege.
Jn Ergänzung der Ausführungen vorn
4. ds. Mts. ist zu erörtern, dass auf
das am 26.12.1927. eingereichte Gesuch
um Gewährung eines Zuschusses zu den
Krankenkosten Geiger die B.F.B. Laupheim
festgestellt hat, dass der Stiefvater
Faas Pflichtmitglied der Allg. Ortskrk.
Kasse Weissenborn war und hienach wohl
Anspruch auf Familienhilfe für das Sief 5
kind Geiger in Betracht kommt.