Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzunp; am 25. Juni 1928. 
Beschluss : 
Die Fürsorgepflicht für den ledigen Hausierhändler Hans 
Bretzel abzulehnen, da dieser einen Wohnsitz oder einen 
gew. Aufenthalt in Grossschafhausen nicht begründet hat. 
§ 2. 
Heilbehandlung der Kriegerwaise Her 
mann Geiger, Stiefkind des Klemens 
Faas aus Oberkirchberg. 
- siehe oben Seite 271. - 
Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten 
in Ulm hat für sein Mitglied Faas gegen 
den Beschluss unseres Ausschusses vorn 
4. ds. Mts. beim Wirtschaftsministerium 
Stuttgart Einspruch erhoben, mit der Be 
gründung, dass dieser Beschluss der 
Reichsverordnung vorn 29.3.1928. zuwider 
laufe. Auch sei der B.F.V. Laupheim für 
die entstandenen Anwaltskosten zu verur 
teilen, da einwandfrei ein Verschulden 
der B.F.B. Laupheim vorliege. 
Jn Ergänzung der Ausführungen vorn 
4. ds. Mts. ist zu erörtern, dass auf 
das am 26.12.1927. eingereichte Gesuch 
um Gewährung eines Zuschusses zu den 
Krankenkosten Geiger die B.F.B. Laupheim 
festgestellt hat, dass der Stiefvater 
Faas Pflichtmitglied der Allg. Ortskrk. 
Kasse Weissenborn war und hienach wohl 
Anspruch auf Familienhilfe für das Sief 5 
kind Geiger in Betracht kommt.
	        
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