Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 55. Juni 1928. 
Durch Bescheid der B.F.B. Laupheim 
vom 25.1.1928. vzurde Faas auf diese 
Möglichkeit hingewiesen. Es wurde da-- 
bei noch bemerkt, dass etwaige übrig- 
bleibende Kosten mangelnden Bedürfnis-- , 
ses halber selbst bestritten werden 
können, weil für das Kind allmonatlich 
gegen 36 RM. Renten bezahlt werden. | 
Bemerkenswert ist, dass zur damali= 
gen Zeit die Eltern Faas wöchentlich 
ca. 32 RM. Erwerbslosenunterstützung 
bezogen haben. 
Erst am 9.5.1928. hat dann Faas 
über den Reichsbund ein 2. Gesuch um - 
Uebernahme der Krankenkosten hier ein 
gereicht , weil nach der Krankenkassen-- 
Satzung Weissenborn die Familienhilfe Ü 
nur freie ärztliche Behandlung umfasse,!; 
also nicht auch Krankenhauspflege. 
Dieses 2. Gesuch wurde vom Aus 
schuss am 4.6.1928. mangelnden Bedürf= m 
I 
nisses halber abgelehnt; siehe S. 271. 
Der Ausschuss ging damals und auch 
heute v.-'n der Erwägung aus, dieses Ge= ! 
such nach der allgemeinen wirtschaft 
lichen Lage der Bevölkerung und im Be= | 
sonderen anderer bedürftiger Volks 
schichten zu beurteilen und zu bemessen: 
Es kann nicht Sinn und Zweck der 
angeführten Reichsverordnung sein, 
i 
alle Zusatzrentenempfänger als hilfsbe=| 
dürftig i.S. der sozialen Fürsorge an- |j
	        
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