Sitzung am 55. Juni 1928.
Durch Bescheid der B.F.B. Laupheim
vom 25.1.1928. vzurde Faas auf diese
Möglichkeit hingewiesen. Es wurde da--
bei noch bemerkt, dass etwaige übrig-
bleibende Kosten mangelnden Bedürfnis-- ,
ses halber selbst bestritten werden
können, weil für das Kind allmonatlich
gegen 36 RM. Renten bezahlt werden. |
Bemerkenswert ist, dass zur damali=
gen Zeit die Eltern Faas wöchentlich
ca. 32 RM. Erwerbslosenunterstützung
bezogen haben.
Erst am 9.5.1928. hat dann Faas
über den Reichsbund ein 2. Gesuch um -
Uebernahme der Krankenkosten hier ein
gereicht , weil nach der Krankenkassen--
Satzung Weissenborn die Familienhilfe Ü
nur freie ärztliche Behandlung umfasse,!;
also nicht auch Krankenhauspflege.
Dieses 2. Gesuch wurde vom Aus
schuss am 4.6.1928. mangelnden Bedürf= m
I
nisses halber abgelehnt; siehe S. 271.
Der Ausschuss ging damals und auch
heute v.-'n der Erwägung aus, dieses Ge= !
such nach der allgemeinen wirtschaft
lichen Lage der Bevölkerung und im Be= |
sonderen anderer bedürftiger Volks
schichten zu beurteilen und zu bemessen:
Es kann nicht Sinn und Zweck der
angeführten Reichsverordnung sein,
i
alle Zusatzrentenempfänger als hilfsbe=|
dürftig i.S. der sozialen Fürsorge an- |j