Sitzung am 25. Juni 1928.
zialen Fürsorge darstellen. Es würde
auch gar keine Ursache vorliegen, die
se Kosten formal hieher abzuwelzen,
da nach dem Akteninhalt keine Versäum
nisse der Fürsorgesteilen nachzuwei
sen sind.
Beschluss :
1; Den Beschluss vom 4.6.1928. aufrechtzuerhalten,
2; die B.F.B. zu beauftragen, im Jnteresse der Waise die
nötigen Feststellungen hins. der Verwendung der Renten=
bezüge beim zuständigen Gericht zu machen.
§ 3.
Heilbehandlungskosten für Marie
Huber, Kriegerwitwe aus Oberkirch
berg mit -: 54 RM.
- siehe oben Seite 272. -
Der Bevollmächtigte der Huber, der
Reichsbund der Kriegsbeschädigten in
Ulm hat gegen den Beschluss unseres
Ausschusses vom 4. ds. Mts. Einspruch
erhoben, mit dem Bemerken, dass Huber
freiw. Mitglied der Allg. Ortskranken=
kasse Laupheim sei und für Heilbehand
lung die B.F.B. noch nicht in Anspruch
genommen habe.
Es wird auf den Akteninhalt und
die Ausführungen vom 4.6.1928. Bezug
genommen und wie damals so auch heute
betont, dass Huber in erster Linie