Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 25. Juni 1928. 
sich an die zuständige Krankenkasse zu 
halten hat. 
Jm Weiteren wäre zu bemerken, dass 
es sich dann um eine nachträgliche lieber 
nähme der Fürsorge handelt, für die kein 
Ersatz verlangt werden kann. 
Auch kann bei den Einkommensverhält= 
nissen der Marie Huber, gemessen an den 
Verhältnissen anderer und gleichgearte= 
ter Bevölkerungsschichten, eine Hilfsbe= 
dürftigkeit i.S. der sozialen Fürsorge 
als nicht vorliegend erachtet werden. 
Beschluss : 
Den Beschluss vom 4.6.1928. aufrechtzuerhalten. 
§ 4. 
Fürsorge für die ledige, geistes 
schwache Wilhelmine Nübl i ng, geb, am 
2.5.1878., Jllerrieden nun Heggbach. 
Die O.F.B. Jllerrieden hat am 19.5.1926. 
für Nübling öff. Unterstützung beantragt 
unter Hinweis auf den Beschluss des Ge= 
meinderats Jllerrieden vom 20.4.1926., 
wornach N. wegen Hilfsbedürftigkeit in 
die Pflegeanstalt Heggbach verbracht 
werden sollte. 
Die O.F.B. Jllerrieden begründete 
die Hilfsbedürftigkeit der Nübling da 
mit , dass sie am 17.4.1926. von ihrer 
Arbeitsstelle bei ihrer Schwester in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.