Sitzung am 25. Juni 1928.
M.
Spruch nicht anerkannt, weil eine Hilfs=
bedürftigkeit der Nübling in Osterberg
nicht zu Tage getreten sei.
Die B.F.B. Laupheim hat hierauf die
Entscheidung der zuständigen Instanz,
Regierung von Schwaben & Neuburg,
Kammern des Jnnern in Augsburg beantragt
Diese Stelle hat mit Schreiben vom
14.3.1928. die Nachprüfung der Fürsorge
sache Nübling angeregt und mit Bezug auf
die Ausführungen in diesem Schreiben zurr
Ausdruck gebracht, ob unter den gegebene
Umständen die Klage gegen den B.F.V. Il
lertissen nicht fallen gelassen werden
will.
Nübling war längere Jahre in Öster
berg als Dienstmagd in Stellung, zuletzt
von Lichtmess 1926. bis 17.4.1926. bei
ihrer Schwester der Landwirtsfrau There
se Bürzle. Sie verliess angeblich am
17.4.1926. ihre Stelle und ging nach
Jllerrieden, wo sie im elterlichen Pfrün
dehaus ein Wohnrecht hat. Diese Wohnung
war jedoch zur Zeit der Ankunft der Nüb
ling in Jllerrieden vermietet und ihre
Verwandten nahmen sie nicht auf. Sie
suchte dafür Unterkommen bei anderen
Leuten und fand auch eine solche in Jl=
■
lerrieden bis zur Aufnahme in die Anstal
Heggbach ( 17.4.1926. bis 19.8.1926. )
Sie wollte nicht mehr nach Osterberg
zurück; sie hoffte, ins „ Stüble ” -jm*-