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Sitzung am 25. Juni 1928.
zu können, so dass wohl angenommen wer=
den kann, dass ein Aufenthalt in Jller=
nieden begründet werden wollte und auch
begründet wurde.
Eine Hilfsbedürftigkeit der Nübling
ist in Osterberg nicht festgestellt.
Sie trat zweifellos erst in Iller
rieden ein, dadurch, dass sie kein Un
terkommen finden konnte. Der Gemeinde- :
rat Illerrieden hat ja auch selbst die
Verbringung nach Heggbach verlangt.
Nübling bezieht z.Zt. eine Jnv.Ren=
te von monatlich etwa 22 RM. und eine
jährliche Vorzugsrente von 20 RM.
Sie hat noch einige 100 RM. Erspar
nisse beim Darlehenskassenverein Iller
rieden. Ausserdem hat sie bei der 0ber=
i
amtssparkässe Laupheim aus 2100 GM. Auf
Wertung zu erwarten. Das Wohnungsrecht
beim Bruder Josef Nübling ist vom Ge
meinderat auf monatlich 8 RM. festge
setzt worden.
Jn der eingehend geführten Ausspra
che kam zum Ausdruck, dass das Versäum
nis der O.F.B. Jllerrieden nicht ver
treten werden kann, dass aber unter den
gegebenen Umständen eine Hilfsbedürftig
keit der Nübling vom Zeitpunkt der Ein
weisung in Heggbach als wahrscheinlich
anzunehmen ist, so dass der B.F.V. Laup
heim gleichwohl einzutreten hätte.