Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzung am 25. Juni 1928. 
zu können, so dass wohl angenommen wer= 
den kann, dass ein Aufenthalt in Jller= 
nieden begründet werden wollte und auch 
begründet wurde. 
Eine Hilfsbedürftigkeit der Nübling 
ist in Osterberg nicht festgestellt. 
Sie trat zweifellos erst in Iller 
rieden ein, dadurch, dass sie kein Un 
terkommen finden konnte. Der Gemeinde- : 
rat Illerrieden hat ja auch selbst die 
Verbringung nach Heggbach verlangt. 
Nübling bezieht z.Zt. eine Jnv.Ren= 
te von monatlich etwa 22 RM. und eine 
jährliche Vorzugsrente von 20 RM. 
Sie hat noch einige 100 RM. Erspar 
nisse beim Darlehenskassenverein Iller 
rieden. Ausserdem hat sie bei der 0ber= 
i 
amtssparkässe Laupheim aus 2100 GM. Auf 
Wertung zu erwarten. Das Wohnungsrecht 
beim Bruder Josef Nübling ist vom Ge 
meinderat auf monatlich 8 RM. festge 
setzt worden. 
Jn der eingehend geführten Ausspra 
che kam zum Ausdruck, dass das Versäum 
nis der O.F.B. Jllerrieden nicht ver 
treten werden kann, dass aber unter den 
gegebenen Umständen eine Hilfsbedürftig 
keit der Nübling vom Zeitpunkt der Ein 
weisung in Heggbach als wahrscheinlich 
anzunehmen ist, so dass der B.F.V. Laup 
heim gleichwohl einzutreten hätte.
	        
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