Sitzung am.25. Juni 1928.
Beschluss :
1; Die Fürsorgepflicht für die geistesschwache Wilhelmine
Mühling aus Illerrieden, nun in Heggbach, ab 19.8.1926.
als Sozialrentnerin anzuerkennen,
2; Ersatzanforderung bei der L.F.B. Stuttgart für die Zeit
vom 19.8.1926. bis 31.3.1927. geltend zu machen,
3; Ab 1.4.1927. sowohl beim Staat als auch der Gemeinde
Jllerrieden den z.Zt. geltenden Anteil mit je 25 % zu
liquidieren,
4; Die O.F.B. Jllerrieden zu veranlassen, für Mühling einer
Pfleger zu bestellen, welcher die vermögensrechtlichen
Angelegenheiten ( Aufwertung, Wohnungsrecht ) regelt.
§ 5.
Uebernahme von restl. Krankenhaus^
kosten pro 1926. mit 44,55 RM.
für Anna Stohrer aus Bronnen.
- siehe oben Seite 278. -
Der Vater Georg Stohrer hat gegen den
Beschluss unseres Ausschusses vom 4.ds;
Mts. Einspruch erhoben, mit der Begrün
düng, dass er die Krankenhauskosten
nicht bezahlen könne und diese Tochter
ihn heute noch viel Geld koste.
Ergänzend zu den früheren Ausfüh
rungen wäre zu berichtigen, dass Anna
nicht am 17.11.1908. geboren, sondern
erst am 27.7.1919. geboren ist und de®
gemäss Stohrer für dieses Kind als Jnv.
Rentner Kinderzuschlag bezieht. An sici
könnte das Kind durch die Sozialrentner