Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am.25. Juni 1928. 
Beschluss : 
1; Die Fürsorgepflicht für die geistesschwache Wilhelmine 
Mühling aus Illerrieden, nun in Heggbach, ab 19.8.1926. 
als Sozialrentnerin anzuerkennen, 
2; Ersatzanforderung bei der L.F.B. Stuttgart für die Zeit 
vom 19.8.1926. bis 31.3.1927. geltend zu machen, 
3; Ab 1.4.1927. sowohl beim Staat als auch der Gemeinde 
Jllerrieden den z.Zt. geltenden Anteil mit je 25 % zu 
liquidieren, 
4; Die O.F.B. Jllerrieden zu veranlassen, für Mühling einer 
Pfleger zu bestellen, welcher die vermögensrechtlichen 
Angelegenheiten ( Aufwertung, Wohnungsrecht ) regelt. 
§ 5. 
Uebernahme von restl. Krankenhaus^ 
kosten pro 1926. mit 44,55 RM. 
für Anna Stohrer aus Bronnen. 
- siehe oben Seite 278. - 
Der Vater Georg Stohrer hat gegen den 
Beschluss unseres Ausschusses vom 4.ds; 
Mts. Einspruch erhoben, mit der Begrün 
düng, dass er die Krankenhauskosten 
nicht bezahlen könne und diese Tochter 
ihn heute noch viel Geld koste. 
Ergänzend zu den früheren Ausfüh 
rungen wäre zu berichtigen, dass Anna 
nicht am 17.11.1908. geboren, sondern 
erst am 27.7.1919. geboren ist und de® 
gemäss Stohrer für dieses Kind als Jnv. 
Rentner Kinderzuschlag bezieht. An sici 
könnte das Kind durch die Sozialrentner
	        
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