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Sitzung am 25. Juni 1928.
fürsorge betreut werden.
Wiedersprechend mit den fürsorge=
rechtlichen Bestimmungen ist aber, dass
der Gemeinderat Bronnen am 21.8.1927.
eine Hilfsbedürftigkeit des Stohrer
verneint hat, dass eine Unterstützung
bis heute tatsächlich nicht gewährt ist
und dass endlich eine nachträgliche
Uebernahme von Fürsorge ( Bezahlung von
Schulden ) nicht möglich ist.
Beschluss :
Die Entscheidung vom 4.6.1928. aufrechtzuerhalten.
§ 6.
Erhöhung der laufenden Monatsbei hil=
fe für die Kl r . An na Stumpp, Gabrie^
sowie Bezahlung von Frankenh ausk o s
ten in Höhe von: 613.14 HM.
- siehe oben Seite 288. -
Stumpp hat gegen den Beschluss des Aus
schusses vom 4. ds. Mts. Einspruch er
hoben , weil sie mit der festgesetzten
Monatsbeihilfe von 40 RM. nicht auskom=
men könne. Sie habe allmonatlich 20 RM.
ständige laufende Ausgaben ( hierunter
für Miete 15 RM., Krankengeld 2 RM. )
Die Bez. Krankenhausverwaltung, die
im Unteresse- der Stumpp um eine Redu=
I
zierung ihrer Rechnung angegangen wurde!
äusserte sich dahingehend, dass srzt.