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Sitzung am ,25. Juni 1928.
Aufnahme 2. Klasse verlangt und event.
Bezahlung durch Verwandte in Aussicht
gestellt worden sei. Der Verpflegungs
satz sei an sich sehr nieder und eine
Reduzierung in diesem Fall nicht ge
rechtfertigt , umsomehr als trotz aller
Mahnungen die Begleichung der Rechnung
bis jetzt nicht erfolgt sei.
Jn der Aussprache wurde eine ange
messene Monatsbeihilfe befürwortet, die
Bezahlung der Krankenhauskosten jedoch!
nicht anerkannt, da eine Anmeldung i.S,
der fürsorgerechtlichen Bestimmungen
von keiner Seite bezw. verspätet erfolg
ist ( gestundete Krankenhauskosten ) .
Beschluss :
1; Jn Aenderung des Beschlusses vom 4.6.1928. die laufende
Monatsbeihilfe für Anna Stumpp, Gabriels, Laupheim ab
April 1928. auf -: 50 RM. festzusetzen,
2; Die Bezahlung von Krankenhauskosten abzulehnen.
§ 7.
Verwilligung einer laufenden Monats
beihilfe für die Eheleute Alois
Schmid, Laupheim als Kleinrentner.
- siehe oben Seite 289. -
Gegen den Beschluss des Ausschusses von
4. ds. Mts. hat Schmid rechtzeitig Ein
spruch erhoben und dabei bemerkt, dass
er ständige monatliche Ausgaben von ca v