Sitzung am 25. Juni 1928.
35 RM. habe ( darunter Miete 20 RM.,
Kranken- & Jnv.Vers.Beiträge 12 RM.,
Wasserzins, Lichtgeld etc. 3 RM. ).
Er sei wohl seit April beim Schult
heiss Schick in Bühl gegen fr. Station
und täglich 1 RM. beschäftigt, jedoch
nur vorübergehend; er bitte, diesen
Arbeitsverdienst äusser Berechnung zu
lassen, umsomehr, als seine Frau immer
kränklich sei ( Magenleiden ).
Sein einziger Sohn Josef habe seit
kurzer Zeit bei Schreinermeister Miller
in Rot gegen niederen Stundenlohn Ver
wendung, die aber jederzeit aufhören
könne. Auch benötige er diesen Verdien^
Er bitte um eine laufende Monatsbei=
hilfe von mindestens 40 RM. insolange
bis er seine Altersrente bekomme.
Beschluss :
Alois Schmid’s Eheleute aus Laupheim ab März 1928. eine
laufende Monatsbeihilfe von -: 40 RM. bis auf Weiteres
zu gewähren unter Anrechnung der bereits am 4.6.1928. ver=
willigten Beihilfe von -: 200 RM.
§ 8.
Ersatz der Fürsorgekosten aus dem Mach-
lass der Soz.Rentnerin Sofie Mack aus
Unterweiler, + am 3.12.1927.
Die B.F.B. Laupheim hat bei dem zu
ständigen Nachlassgericht die auf Mack