Sitzung am 25. Juni 1928.
MA
Beschluss :
1; Den Restnachlass der + Sofie Mack aus Unterweiler in
Höhe von —: 117.79.HM. sowie das bei der OberamtsSpar
kasse Laupheim noch bestehende Aufwertungsguthaben mit
77.76 RM. für den B.F.V. Laupheim zu beanspruchen,
2; Das Nachlassgericht Unterweiler zu verständigen.
§ 9.
Festsetzung des Taschengelds für den
Soz.Rentner Jgnaz Schneider im Hospital
Laupheim. ( siehe auch Seite 227.)
Schneider, welcher seit Jahrzehnt im
hiesigen Spital untergebracht ist, be= |
zieht neben der Jnv.Rente von monatlich!
27.01 RM. eine Feuerwehrrente mit 16.60*
Als Taschengeld war ihm bis zum
31.3.1928. monatlich 8 RM. überlassen.
Dasselbe wurde jedoch gemäss Be=
Schluss des Ausschusses vom 8.11.1927.
der Konsequenzen wegen und auch aus L
anderen Gründen ( siehe Akteninhalt )
durch die B.F.B. ab 1.4.1928. auf 4 RM.
herabgesetzt und ausbezahlt.
Schneider hat mit Schreiben vom 19.
ds. Mts. um die Belassung des seitheri
gen Taschengelds mit 8 RM. als Feuer
wehrrentner nachgesucht.
Beschluss :
Dem Hospitanten Jgnaz Schneider, Laupheim das seitherige ?
Taschengeld mit 8 RM. ab 1.4.1928. weiterzutoezahlen.