Sitzung am 25. Juni 1928.
Eigenheim in Dietenheim im angeblichen
Wert von -: 3500 RM.,dessen Mietwert
mit Jährlich 140 RM. bemessen ist.
Sie beziehen eine Jährliche Vor=
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zugsrente von 20 RM., welche zur Re-
zahlung der Steuern erfordert wird.
Jhr Sohn Franz Josef unterstützt
die Eltern mit Naturalien ( Milch, et
was Mehl und Kartoffeln ). Die 3 weite
ren Kinder können angeblich nicht un ¬
terstützen. h 11
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Das Vorkriegsvermögen betrug
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20000 M. Die Aufwertung hieraus beträgt
212 RM. Weitsre Aufwertungsansprüche ,s
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sollen nicht bestehen.
Ein Leibgeding besteht auch nicht.
Die O.F.B. Dietenheim befürwortet den
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Antrag Semler unter Hinweis auf den Be= 11
Schluss des Gemeinderats.
Beschluss :
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Die Franz Josef Semler’s Eheleute aus Dietenheim ab 1.5. MU
1928. mit einer laufenden Monatsbeihilfe von -: 30 RM. als|| ®
Kleinrentner anzuerkennen und zur SicherStellung des Er
satzes auf dem Eigenheim eine Sicherungshypothek bis zu
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1000 RM. zu verlangen.
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b; Weinmann Karoline, ledig, geistes- ^^
krank, gsb. 18.10.1869. aus Hnter- j
balzheim.
Die O.F.B. Unterbalzheim bezw. der auf-VW
zustellende Pfleger Johannes Herrmann