Sitzung am 25. Juni 1928.
haben am 26.12.1927./18.5.1928. um öff.
Fürsorge nachgesucht, nachdem Weinmann
erneut in die Heilanstalt Schussenried
verbracht werden musste und eine Kran=
kenkasse nicht mehr zuständig war.
Karoline Weinmann-war Gelegenheits=
. . arbeiterin in der Landwirtschaft, teils
auf dem Halbertshof, teils in Unter=
balzheim. Sie war freiw. Mitglied der
Allg. Ortskrankenkasse Laupheim. Sie
wurde von dieser Kasse wegen ihres Lei
dens am 20.6.1927. ausgesteuert.
Der Wiedereintritt in der Heilan
stalt Schussenried wegen Geisteskrank
heit ist am 23.12.1927. erfolgt.
Renten irgend welcher Art bezieht
sie nicht. Sie hat auch keine sonstigen
Einnahmen.
Jhr Vorkriegsvermögen bestand in
etwa 12000 M, bestehend aus Papieren
von privaten und öffentlichen Kassen.
Aufwertungsansprüche hat sie angeb
lich nicht zu machen.
Unterhaltspflichtige sind keine da.
Beschluss :
1; Die ledige, geisteskranke Karoline Weinmann aus Unterbalz=
heim als Kleinrentnerin anzuerkennen und die in der Heilan
stalt Schussenried entstehenden Kosten 3. Klasse ab 23.12.
1927. zu übernehmen,
2; Die O.F.B. Unterbalzheim zu veranlassen, den Pfleger Herr-
.
mann zu bestimmen, die vermögensrechtlichen Angelegenheiten
der Weinmann ( Aufwertung, Wohnungsrecht ) zu regeln.